Gebäudeenergiegesetz (GEG)
12 Januar 2024
Das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien in Heizsystemen zu erhöhen und Emissionen zu reduzieren. Ab diesem Datum müssen neu installierte Heizungen einen bestimmten Prozentsatz an erneuerbaren Energien verwenden. Konkret bedeutet dies, dass jede nach der Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans installierte neue Heizung zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen muss. Für Heizungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und der Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans installiert werden, gilt seit dem 1. Januar 2029 eine Mindestnutzung von 15 Prozent erneuerbarer Energien, die in weiteren Schritten gesteigert werden soll. ...Weiterlesen »